Kita Waschbär Ersigen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB's der Kita Waschbär GmbH

1. Gültigkeitsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integralen Bestandteil des Betreuungsvertrags zwischen den Erziehungsberechtigten und der Kita Waschbär GmbH in Bezug auf die Betreuung der Kinder. Statt Eltern wird die Bezeichnung Erziehungsberechtigte verwendet, um alle Familienformen einzuschliessen.

2. Aufnahme, Betreuungsvertrag
2.1 Anmeldung
Die Anmeldung und der Eintritt eines Kindes in die Kita Waschbär GmbH kann jederzeit während dem Jahr erfolgen, sofern ein Betreuungsplatz frei ist. Die Abklärung eines freien Platzes erfolgt durch die Kitaleitung. Die Anmeldung erfolgt nach der Besichtigung der Kita durch das Anmeldeformular, welches von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt wird. Die Kitaleitung bestätigt den Eingang der Anmeldung und - bei einem freien Platz - die Platzreservation.
2.2 Aufnahmekriterien
Die Kita Waschbär GmbH 14:14 19.07.2023behält sich vor, Kinder nach eigenem Ermessen abzulehnen. Dies erfolgt beispielsweise wenn die Kitaleitung zum Schluss kommt, dass die Kita den Bedürfnissen eines Kindes nicht gerecht werden kann.
2.3 Warteliste
Falls kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, können Erziehungsberechtigte das Kind auf die Warteliste setzen lassen. Der Platz auf der Warteliste ist kostenlos.
2.4 Eingewöhnung und Betreuungsvertrag
Die Kitaleitung kontaktiert 2 Monate vor Eintritt die Erziehungsberechtigten zur Vereinbarung der Eingewöhnungsdaten. Während der Eingewöhnung muss eine erziehungsberechtigte Person telefonisch erreichbar sein und das Kind umgehend abholen können, wenn die Fachperson sie dazu auffordert. Dies wird verlangt, wenn die Fachperson den Eindruck hat, das Kind könnte durch eine längere Aufenthaltsdauer in der Kita überfordert werden.
2.5 Kündigung des Betreuungsvertrages
Der Betreuungsvertrag ist jeweils per Ende des Monats mit einer 3-monatigen Frist kündbar. Kündigungen müssen schriftlich an die Kitaleitung erfolgen. Kündigungen per E-Mail sind nur zugelassen, wenn diese das Kündigungsschreiben als Pdf rechtsgültig signiert enthalten.
Kita Waschbär GmbH behält sich ein jederzeitiges, fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor. Dieser besteht beispielsweise dann, wenn die Erziehungsberechtigten gegen das vorliegende Betriebsreglement verstossen. Umstände, die den Verbleib des Kindes in der Einrichtung nicht mehr erlauben, gelten ebenfalls als wichtiger Grund. Des Weiteren kann die Kitaleitung den Betreuungsvertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn die Betreuungsbeiträge nicht bezahlt sind. Die Kündigung erfolgt im letzteren Fall nach schriftlicher Vorwarnung.
2.6 Vertragsänderungen
Eine Verringerung der Betreuungszeit kann jeweils 2 Monate im Voraus auf das Ende eines Monats erfolgen. Die Verringerung muss analog zur Kündigung schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden. Eine Erhöhung ist jederzeit möglich, sofern ein Betreuungsplatz frei ist, und wird mit der schriftlichen Bestätigung von der Kitaleitung wirksam.
Kita Waschbär GmbH behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB jederzeit zu ändern.
2.7 Datenschutz
Die Erziehungsberechtigten stimmen als gesetzliche Vertreter ihres Kindes zu, dass ihre Personendaten und die ihres Kindes zu den sich aus dem Betrieb der Kita Waschbär GmbH und dem Betreuungsvertrag ergebenden Zwecken im Rahmen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung bearbeitet werden. Für die Erfüllung des Betreuungsvertrags sind insbesondere folgende Personendaten relevant:
a. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse und Bankverbindung der Erziehungsberechtigten
b. Name, Adresse, Geburtstag des Kindes
c. Name von abholberechtigten Personen
d. Impfstatus des Kindes
e. Allergien, Krankheiten inkl. notwendige Medikationen des Kindes, die Kita Waschbär GmbH bekannt sein müssen, sowie Kontaktinformationen des zuständigen Kinderarztes
f. Informationen zu spezifischen Interessen, Gewohnheiten und Entwicklungen des Kindes

Die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass alle gemachten Angaben im Betreuungsvertrag und den dazugehörigen Anmeldeformularen wahrheitsgemäss und vollständig sind. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, Änderungen von für den Betreuungsauftrag relevanten Personendaten der Kitaleitung unverzüglich mitzuteilen.
Kita Waschbär GmbH publiziert Fotos der betreuten Kinder auf der eigenen Webseite, in den Social Media oder Medienberichten ausschliesslich mit einer expliziten Genehmigung der Erziehungsberechtigte.
Fotos, auf denen ein Kind erkennbar ist, dürfen für interne Zwecke verwendet und für andere Erziehungsberechtigte sichtbar sein. Beispielsweise können so Fotos für Portfolios / Dokumentationen der Kinder (z. B. Gruppenbilder) verwendet werden.
Zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Betreuungsvertrag und im Rahmen des vorstehenden Zwecks der Datenbearbeitung kann Kita Waschbär GmbH die ihr übermittelten Daten an Dritte in der Schweiz und der EU weitergeben, welche die Personendaten ausschliesslich im Auftrag von Kita Waschbär GmbH bearbeiten (insbesondere an IT Service Provider, Hosting oder Softwareanbieter).
Kita Waschbär GmbH ist zudem gesetzlich verpflichtet und damit berechtigt, die tarifabrechnungsrelevanten Daten an die zuständige Gemeinde zu übermitteln und im Notfall den ärztlichen Notfalldienst oder den zuständigen Kinderarzt unter Übermittlung der relevanten Daten zu verständigen.
Kita Waschbär GmbH löscht die bearbeiteten Personendaten, sobald das Betreuungsverhältnis endet und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
Die Erziehungsberechtigten haben jederzeit das Recht zu erfahren, welche Daten über sie und ihre Kinder bei Kita Waschbär GmbH gespeichert sind, und diese löschen oder korrigieren zu lassen. Die Einwilligung zur Datenbearbeitung kann widerrufen oder eingeschränkt werden. Kita Waschbär GmbH weist aber darauf hin, dass bei Widerruf oder Einschränkung der Einwilligung die Erfüllung des Betreuungsvertrages beeinträchtigt oder verunmöglicht werden kann. Fragen zur Datenbearbeitung sowie Auskunfts-, Korrektur- und Löschungsbegehren sind per E-Mail info@kitawaschbär.ch zu stellen.

3. Betreuungsreglement
3.1 Öffnungszeiten, Betreuungszeit
Die Kita Waschbär GmbH ist ganzjährig geöffnet mit folgenden Ausnahmen:
- Betriebsferien zwischen im Sommer KW30/31 zwischen Weihnachten und Neujahr (Altjahrswoche)
- geschlossen an kantonalen und eidgenössischen Feiertagen
- vor gesetzlichen Feiertagen schliesst die Kita um 17:00Uhr
Die Gruppenleitung kann Erziehungsberechtigte jederzeit auffordern, ihr Kind abzuholen, wenn sie dies für nötig erachtet (z.B. Krankheit, Unfall, Vorfall). Erziehungsberechtigte sind dazu verpflichtet, ihr Kind so schnell wie möglich abzuholen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Dazu muss mindestens eine erziehungsberechtigte Person telefonisch erreichbar sein oder innerhalb einer Stunde zurückrufen.
Kita Waschbär GmbH haftet nicht für mangelhafte oder ausbleibende Betreuungsleistungen oder Erfüllung von anderen Pflichten aus diesem Vertrag infolge höherer Gewalt oder anderen Gründen ausserhalb der Kontrolle von Kita Waschbär GmbH, wie beispielsweise Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser oder Wetterphänomenen.
3.2 Aufsichtspflicht
Kita Waschbär GmbH betreut und beaufsichtigt die Kinder gemäss dem Betreuungsvertrag, beginnend mit der persönlichen Übergabe des Kindes an das Betreuungspersonal bis zur persönlichen Abholung des Kindes durch die Erziehungsberechtigten oder einer anderen von den Erziehungsberechtigten autorisierten Person. Von den Erziehungsberechtigten autorisierte Drittpersonen müssen bei der Abholung einen Personalausweis vorlegen.
Wenn die Erziehungsberechtigten eine andere Person zur Abholung des Kindes bestimmen, muss dies vorgängig der Gruppenleitung mitgeteilt werden. Die Mitarbeitenden verlangen von unbekannten Personen einen Personalausweis mit Bild.
Den Betreuungspersonen ist es grundsätzlich erlaubt, mit den Kindern im Auto zu fahren. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen vorkommen z.B. für die schnelle ärztliche Versorgung nach einem Unfall oder nach Absprache mit den Erziehungsberechtigte.
Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit den Erziehungsberechtigte, ungeachtet ob innerhalb oder ausserhalb der Einrichtung, liegt die Verantwortung für das Kind ausschliesslich bei den Erziehungsberechtigten.
3.3 Krankheiten und Unfälle
Ist ein Kind krank, muss dies bis spätestens um 9:00 Uhr des Betreuungstages der Gruppe telefonisch (Telefonnummer siehe Merkblatt im Erziehungsberechtigtedossier) mitgeteilt werden.
Bei ansteckenden Krankheiten resp. bei Fieber ab 38,5°C darf das Kind nicht in die Kita gebracht werden, auch wenn das Fieber mit Medikamenten gesenkt werden kann.
Der Kitabesuch ist ausgeschlossen, da die in diesem Fall benötigte besondere Zuwendung nicht gewährleistet werden kann und um die anderen Kinder vor einer Ansteckung zu schützen. Nach ansteckenden Krankheiten muss der Arzt eine Rückkehr in die Kita als unbedenklich bescheinigen.
Kinder mit Schnupfen oder Temperatur bis 37,9°C dürfen die Kita besuchen, wenn ihr Zustand dies zulässt. Allfällige Kosten wie z.B. die Ambulanz gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
Kinder, die durch einen Unfall vorübergehend eingeschränkt sind (z.B. Arm- oder Beinbruch), können betreut werden, solange sie sich an den meisten Aktivitäten beteiligen können und die besondere Zuwendung für die Betreuungspersonen leistbar ist. Die Entscheidung, ob die Betreuung fortgesetzt werden kann, trifft die Kitaleitung. Kita Waschbär GmbH übernimmt keine Haftung für eine Verzögerung des Heilprozesses oder für Folgeschäden.
3.4 Medikamentenabgabe
Wenn ein Kind Medikamente einnehmen muss, müssen die Erziehungsberechtigten die Gruppenleitung mündlich informieren. Die Kita Waschbär GmbH Mitarbeitenden verabreichen die Medikamente wie mündlich angeordnet und protokollieren die Medikamentenabgabe. Es werden keine fieber- und schmerzsenkende Medikamente und keine Antibiotika verabreicht.
3.5 Ferien & Abwesenheiten
Individuelle Ferien und kitafreie Tage müssen der Kitaleitung so früh wie möglich per E-Mail bekannt gegeben werden.
In der Betreuungspauschale sind die Betriebsferien und individuelle Ferien im üblichen Rahmen bereits eingerechnet, da die Pauschale auf 4 Wochen pro Monat berechnet wird, obwohl der Monat länger als 4 Wochen dauert. Aus diesem Grund gibt es keinen Anspruch auf Ersatztage oder Minderung der Pauschale wegen individuellen Ferien, Feiertagen und Betriebsferien.
Ersatztage werden aus Kulanz im Ermessen der Kitaleitung gewährt, sofern es in der Gruppe einen freien Betreuungsplatz gibt. Anfragen für Ersatztage können per E-Mail direkt an die Kitaleitung gestellt werden. Die Anfrage soll möglichst zeitnah zum Fehltag unter Nennung der Daten des Fehltages und des gewünschten Ersatztages erfolgen.
3.6 Betreuungspersonal
Die Fachpersonen Betreuung bei Kita Waschbär GmbH haben in der Schweiz ausgestellte oder anerkannte Qualifikationen im Bereich Kinderbetreuung. Sie werden durch Lernende FaBe Kinderbetreuung unterstützt.
Aufgrund der langen Öffnungszeiten von Kita Waschbär GmbH arbeiten die Betreuungspersonen in Schichten. Dies bedeutet, dass nicht alle Betreuungspersonen während der Bringzeiten morgens und Abholzeiten abends anwesend sind. Es ist immer mindestens eine ausgebildete Betreuungsfachperson anwesend und für die Kinder verantwortlich.
Kita Waschbär GmbH bildet junge Berufsanwärter-/innen aus. Aus diesem Grund werden neben den Fachpersonen auch Lernende die Kinder entgegennehmen und bei Abholung ein Feedback geben. Dies gehört in den Lehrauftrag und wird entsprechend umgesetzt. Die Lernenden werden auf Wunsch von den Fachpersonen in dieser Aufgabe unterstützt.
Für jede Gruppe ist mindestens eine verantwortliche Fachperson anwesend, sowohl im Haus als auch auf Spaziergängen und Ausflügen. Im Rahmen der Ausbildung wird von Lernenden im letzten Lehrjahr verlangt, die Verantwortung für eine Kindergruppe zu tragen. Lernende im letzten Lehrjahr dürfen also die Kindergruppe als verantwortliche Person im Haus oder unterwegs betreuen. Ihnen steht jederzeit eine ausgebildete Fachperson im Haus zur Verfügung. Die Handlungskompetenzen der Lernenden werden regelmässig von unseren Berufsbildner/-innen überprüft.
3.7 Ernährung
Die Mahlzeiten Znüni, Mittagessen und Zvieri, sind im Betreuungstarif inbegriffen. Dies gilt ebenfalls für Babybrei. Nicht inbegriffen ist die Babymilch. Das individuell gewünschte Produkt muss mitgebracht werden.
Auf Allergien oder kulturelle Einschränkungen wird Rücksicht genommen.
3.8 Pädagogik
Das pädagogische Konzept sowie die dazugehörenden Teilkonzepte stehen den Erziehungsberechtigten zur Verfügung.

4. Betreuungstarif
Der Betreuungstarif ist im Betriebs- und Organisationskonzept festgelegt und ist integraler Bestandteil des Betreuungsvertrages. Die Beiträge werden bei Abwesenheiten (inkl. Krankheiten, Ferien, Feiertage etc.), höherer Gewalt und anderen Gründen ausserhalb der Kontrolle von Kita Waschbär GmbH nicht rückerstattet. Die Fälligkeit der Zahlung ist auf der jeweiligen Rechnung aufgeführt. Um Spesen zu verhindern, bitten wir um Zahlung per E-Banking und nicht am Schalter. Für Mahnungen behält sich Kita Waschbär GmbH vor, eine Mahngebühr von CHF 20.- pro Mahnung zu verrechnen. Im Falle einer Betreibung gehen die gesamten Gebühren zu Lasten der Erziehungsberechtigten.

5. Kommunikation
Allgemeine Informationen zum Betrieb der Kita oder weitere Informationen an die Erziehungsberechtigten erfolgen in der Regel per E-Mail. Ein weiteres Kommunikationsmittel ist der Aushang am Infoboard. Informelle Gespräche erfolgen beim Bringen und Abholen des Kindes sowie an den Erziehungsberechtigtenanlässen. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Informationen auf diesen Kanälen zur Kenntnis zu nehmen.
6. Betriebsbewilligung
Die Bewilligungs- und Aufsichtspflicht über die Kita Waschbär GmbH liegt bei der zuständigen Behörde des Kantons.
Die Kita Waschbär GmbH erfüllt die gesetzlichen Bau- und Brandschutzbestimmungen gemäss der Inspektion der verantwortlichen Behörde.
Des Weiteren unterliegt die Kontrolle der Hygiene in Betrieb und Küche den jeweiligen kantonalen Ämtern für Verbraucherschutz. Die Kontrolle wird regelmässig durchgeführt und protokolliert. Die Kita Waschbär GmbH erfüllen die erforderlichen Kriterien.
Alle obligatorischen Versicherungen für den Betrieb und für die Sicherheit der Mitarbeiter und Kinder bei Notfällen sind abgeschlossen.

7. Versicherung, Schäden und verlorene Gegenstände
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für ihr Kind eine Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung abzuschliessen.
Falls Kinder Eigentum von Kita Waschbär GmbH mutwillig beschädigen (z.B. Spielsachen, Möbel, Wandanstrich etc.), tragen die Erziehungsberechtigten sämtliche Kosten, welche durch den Schaden entstehen.
Kita Waschbär GmbH haftet nicht für verlorene oder von anderen Kindern beschädigte Gegenstände.

8. Schlussbestimmungen
8.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ungültig oder unvollständig sein oder werden, oder ganz oder teilweise nicht vollstreckbar sein, wird die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise fachlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
8.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Forderungen und/oder Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen mit Kita Waschbär GmbH ist Burgdorf.